Bauausschuss tagt Häuser an Schützenstraße rücken näher

Zweibrücken · Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat mehrheitlich, dem Bebauungsplan zuzustimmen.

 An der Schützenstraße in Zweibrücken möchte ein Investor die Baulücke (vorn) schließen sowie anstelle der Bäume und Büsche (rechts) in zweiter Reihe bauen.

An der Schützenstraße in Zweibrücken möchte ein Investor die Baulücke (vorn) schließen sowie anstelle der Bäume und Büsche (rechts) in zweiter Reihe bauen.

Foto: lf

Gut zwei Jahre lag das Bebauungsplanverfahren Schützenstraße „auf Eis“, wie der Beigeordnete Henno Pirmann (SPD) sagte. In der gestrigen Sitzung sprach sich der Bauausschuss mehrheitlich dafür aus, dass in der Schützenstraße weitere Häuser gebaut werden können und empfahl dem Stadtrat, die Satzung zu beschließen. „Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind gegeben. Es gibt einen Beschluss des Stadtrats, Baulücken zu schließen. Und ein Investor hat Interesse, dort zu bauen“, erklärte Pirmann.

Dirk Schneider (SPD) und Thomas Eckerlein (CDU) stimmten gegen den Verwaltungsvorschlag. „Ich sehe keine Notwendigkeit, dass dort in einem so großen Baufenster gebaut werden kann“, gab Schneider bei der Abstimmung zu Protokoll. Ebenso äußerte er sich skeptisch über die Zufahrt zu der Bebauung in der zweiten Reihe. Eckerlein betonte, dass er nichts gegen Lückenschlüsse habe. Allerdings nur in der ersten Reihe. Wie Schneider fand er das Baufenster zu groß dimensioniert.

„Das Bauen in zweiter Reihe ist schon problematisch. Und ich verstehe auch, dass das den Anliegern direkt an der Straße nicht gefällt“, meinte Thorsten Gries (SPD). „Aber wir waren uns vor Jahren einig dass wir innerstädtische Flächen bebauen sollen, wenn das geht. Und das geht hier.“ Nachdem der Investor nur noch 9,5 Meter hoch bauen möchte, passe das „in den Garten“. Vor zwei Wochen hatte der Bauausschuss die Fläche in Augenschein genommen. Dabei waren mit Luftballons die Höhe demonstriert und die Ausmaße der Gebäude abgesteckt worden.

Auch Norbert Pohlmann (Grüne) erinnerte an den Beschluss, Baulücken zu füllen. „Wenn wir den Beschluss ernst nehmen, müssen wir ihn auch umsetzen, wenn es möglich ist.“ Pohlmann hält das Vorhaben des Investors für vertretbar. Durch neue Baugebiete im Außenbereich würde der Flächenverbrauch größer und die Gebiete müssten erschlossen werden. Kurt Dettweiler (FWG) stellte sich ebenfalls hinter den früheren Beschluss, „zu verdichten“. Allerdings fragte er nach „der Zuwegung“ zu dem Baugrundstück in der zweiten Reihe.

Diese Frage ist nach Aussage des Bauamtsleiters Christian Michels bei der Baugenehmigung zu beantworten. „Jetzt machen wir erst den ersten Schritt und beschließen den Bebauungsplan“, erklärte der Beigeordnete Pirmann. Zu besagtem Baufenster merkte Michels an, dass das die Fläche anzeige, in der gebaut werden könne. „Darauf kann der Bauherr sein Gebäude bauen.“ Wegen der Vorgaben des Baugesetzes könne die im Baufenster dargestellte Fläche nicht komplett bebaut werden, erläuterte er.

Vier Bürger hatten schriftlich Einwände gegen die Bebauung vorgebracht. Dabei fürchten die Anlieger eine Wertminderung ihres Wohneigentums und eine Einschränkung der Lebensqualität. Zudem beklagten die Einwender, dass nur sie die Nachteile des verdichteten Bauens tragen müssten. Außerdem bezweifeln sie, dass dort preiswerter Wohnraum geschaffen werde.

Der Ausschuss nahm die Einwände zur Kenntnis, sah aber keine Veranlassung, den Bebauungsplan zu ändern.

Von Seiten der Behörden gab es keine Bedenken, die einen Beschluss nötig machen würden.

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