Langersehntes Bauvorhaben Lärmschutzwand: Bau soll im Frühjahr 2019 starten

Zweibrücken · Das Projekt Lärmschutzwand an der A8 in Höhe Bubenhausen wird konkreter: Im Frühjahr 2019 sollen die Bauarbeiten beginnen. Dann will der Landesbetrieb Mobilität zunächst von der nördlichen Anschlussstelle Ernstweiler an in Richtung Landesgrenze zum Saarland loslegen.

Das Gebiet ist ein sogenanntes Lärmsanierungsgebiet, heißt, die Wand ist eine freiwillige Maßnahme des LBM.

Dazu müssen – wie hier zutreffend – die Grenzwerte überschritten sein: in Wohngebieten 67 (tagsüber) oder 57 Dezibel (nachts), in Mischgebieten 69 beziehungsweise 59 Dezibel. Für die Errichtung der Lärmschutzwände „in diesem Abschnitt“ sei das Baurecht „inzwischen mittels Abstimmungsverfahren geschaffen“ worden, erläutert LBM-Sprecherin Birgit Küppers. Ein Abstimmungsverfahren sei ein gegenüber einem Planfeststellungsverfahren vereinfachtes Verfahren, um das Recht für den Bau einer Straße zu schaffen. Es könne bei nicht so bedeutsamen Baumaßnahmen angewandt werden. Der Bereich zwischen den Autobahnabfahrten Ernstweiler und Zweibrücken-Mitte ist hingegen eine „Lärmvorsorge-Maßnahme“. Ihr Bau ist zwingend, weil es im dortigen Wohngebiet lauter ist als der Durchschnitt erlaubt: 59 (tagsüber) oder 49 Dezibel (nachts). Bis dort etwas Sichtbares passiert, dürfte es noch dauern. Küppers: „Hier ist zur Schaffung des Baurechts das Planfeststellungsverfahren eingeleitet, die Planauslegung im Rahmen des Anhörungsverfahrens erfolgte bis 26.09.2018.“ Aktuell arbeite das Autobahnamt in Montabaur die eingegangenen Rückäußerungen und Stellungnahmen ab. „Im Moment sieht es danach aus, dass das Planfeststellungsverfahren zügig abgeschlossen werden kann. Sobald der Planfeststellungsbeschluss Rechtskraft erlangt hat, kann mit der Aufstellung des Bauentwurfs begonnen werden“, so Küppers.

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