Geplanter Möbelmarkt auf der Grünen Wiese Truppacher Höhe: Teilsieg für Kleinpoppen-Seite

Zweibrücken/Koblenz · Die Firma Kleinpoppen, die auf der Truppacher Höhe einen riesigen Möbelmarkt bauen will, hat gestern vor dem Koblenzer Oberverwaltungsgericht einen Teilsieg errungen. Demnach hat die SGD Süd die Gesamtverkaufsfläche des im analog zu Zweibrücken in Bingen geplanten Zentrums zu Unrecht von 45 000 auf 22 000 Quadratmeter reduziert.

Das innerstädtische Randsortiment hatte sie von 2250 auf 2000 qm beschnitten.

Nun muss die SGD Süd den Antrag erneut prüfen – und dabei Auswirkungen des Vorhabens auf die Kommunen, die im Einzugsbereich des Möbelzentrums liegen, detaillierter als im ersten Anlauf unter die Lupe nehmen. Das haben die OVG-Richter der Genehmigungsbehörde ins Stammbuch geschrieben, erläutert Gerichtssprecher Thomas Stahnecker. Gescheitert sei die Klage indes in dem Punkt, dass die SGD Süd sofort hätte zur Bewilligung von 45 000 qm Gesamtverkaufsfläche verdonnert werden sollen. Geklagt hatte nicht Kleinpoppen, sondern die Stadt Bingen, die das Zentrum im Gewerbe- und Industriepark Bingen-Sponsheim/Grolsheim ansiedeln will. Die SGD Süd hatte die genehmigungsfähige Verkaufsfläche reduziert, weil das Vorhaben sonst nicht raumverträglich sei. Das Verwaltungsgericht Mainz hatte den Antrag der Stadt Bingen zuvor komplett abgelehnt.

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