Angeklagter meldet sich krank: Vergewaltigungsprozess fällt aus

Zweibrücken · Auf sehr brutale Art und Weise soll der Angeklagte mit zwei weiteren Männern gegen eine Frau vorgegangen sein. Nach ihrer Vergewaltigung sei das Opfer ohnmächtig geworden, so die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte meldete sich gestern krank.

 Am Zweibrücker Landgericht sollte sich der Angeklagte gestern verantworten. Allerdings meldete er sich krank. Wann der Prozess aufgenommen wird, ist unklar. Foto: pma

Am Zweibrücker Landgericht sollte sich der Angeklagte gestern verantworten. Allerdings meldete er sich krank. Wann der Prozess aufgenommen wird, ist unklar. Foto: pma

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Der Prozess gegen einen in Untersuchungshaft sitzenden Mann, der eine Frau aus dem Landkreis Südwestpfalz geschlagen, mit dem Tode bedroht und vergewaltigt haben soll und für den ab gestern vier Verhandlungstage beim Landgericht Zweibrücken angesetzt waren, fällt zunächst wegen Erkrankung des Angeklagten aus. Dies sagte gestern der Vizepräsident und Medienreferent des Landgerichts, Uwe Fischer, auf Merkur-Anfrage. Wann die Verhandlung neu angesetzt wird, sei noch unbestimmt, sagte Fischer.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten in der Anklageschrift zur Last, die Frau mehrfach allein und mit zwei unbekannt gebliebenen Männern gemeinschaftlich mit Fäusten und einer Eisenstange gegen die Stirn, ins Gesicht, gegen den Oberkörper, in den Rücken und gegen den Hals geschlagen zu haben. Die Frau soll infolge der Schläge unter Schmerzen, an zahlreichen Hämatomen und nach dem Schlag mit der Eisenstange unter einer Risswunde an der rechten Stirn gelitten haben. Der Angeklagte soll die Frau auch gewürgt haben. Einige Tage später soll der Angeklagte die Zeugin mit einem langen Fleischermesser und einem abgebrochenen Besenstiel bedroht und sie mit dem Besenstiel mehrfach geschlagen haben. Anschließend soll er ihre Kleider zerrissen und mit ihr gegen ihren Willen gewaltsam Geschlechtsverkehr vollzogen haben. Als die Frau geschrien habe, habe er ihr gedroht, sie umzubringen. Ferner habe er sie mit der Faust gegen Kopf und Ohr geschlagen.

Anschließend soll er mit der Frau wiederum gewaltsam und gegen ihren Willen erneut Geschlechtsverkehr ausgeführt haben. Die Frau soll dabei ohnmächtig geworden sein. Sie soll aus dem linken Ohr geblutet und eine Vielzahl von Hämatomen am ganzen Körper und im Gesicht davongetragen haben.

Verschiedene Radiosender hatten gestern irrtümlich gemeldet, der Prozess gegen den Angeklagten sei bereits eröffnet - die Verschiebung des Prozesses wegen Krankmeldung war offenkundig nicht zu ihnen durchgedrungen.

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