Schulträger haftet nicht für Steinwürfe von Schülern

Koblenz · Wenn Schüler von einem Schulgelände Gegenstände auf ein Privatgrundstück werfen, muss der Schulträger nach einem Koblenzer Gerichtsurteil trotzdem nicht dagegen vorgehen. Geklagt hatte eine Grundstückseigentümerin in der Verbandsgemeinde (VG) Bad Ems.

Von einem umzäunten Weg zu einer Schule waren Steine, Flaschen und Unrat auf ihr tiefer gelegenes Grundstück geschleudert worden. Die VG sorgte für ein Schild mit der Aufschrift "Steine werfen verboten" und warnte die Schulleitung, wie das Verwaltungsgericht Koblenz gestern mitteilte. Doch die Steinwürfe gingen weiter und die Frau erhob Klage. Diese blieb ohne Erfolg.

Die VG Bad Ems ist laut Gerichtsurteil als Schulträgerin zwar verantwortlich für den Zustand des Schulgeländes - nicht aber für ungewollte "Exzesse" der Schüler . Gegen diese müsse vielmehr mit "polizei- und ordnungsrechtlichen Mitteln vorgegangen werden", befanden die Richter.

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