Gericht sieht gute Chancen für rauchenden Mieter

Düsseldorf · Ein stark rauchender Mieter, dem seine Vermieterin wegen starker Geruchsbelästigung im Treppenhaus fristlos gekündigt hatte, kann Hoffnung schöpfen. Das Landgericht gab in einer Verhandlung gestern in Düsseldorf zu erkennen, dass es die Kündigung aus formellen Gründen für unwirksam hält.

Mit dem eigentlichen Kündigungsgrund, dass von der Wohnung ein unerträglicher Gestank ausgehe, befasste sich das Gericht nicht. Das Urteil soll Mitte März fallen. Das Amtsgericht hatte den Rauswurf noch bestätigt.

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