Mieter muss nicht für Schäden durch Stehpinkeln aufkommen

Düsseldorf · Im Streit um Stehpinkel-Schäden hat ein Düsseldorfer Mieter vor dem Landgericht die Berufungsverhandlung gegen seine Vermieterin gewonnen. Vermieter müssen in ihren Wohnungen mit Stehpinklern rechnen, Mieter aber nicht mit dafür ungeeigneten Böden, urteilte das Gericht (Az.: 12 S 13/15). Die Vermieterin hatte von der Mietkaution knapp 2000 Euro einbehalten, als der Mann auszog.

Rund um die Toilettenbecken waren die edlen Marmorböden stumpf und fleckig geworden. Die Vermieterin hätte nur dann Schadenersatz verlangen können, wenn sie zuvor darauf hingewiesen hätte, dass der Boden besonders empfindlich ist, so die Richter.

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