Belästigung durch Pferdesalbe: Mieter muss Wohnung räumen

Bonn · Nicht immer verbreiten Nachbarn angenehme Düfte. Eine Vermieterin in Bonn wollte den Geruch von Pferdesalbe aus einer Wohnung nicht mehr hinnehmen. Ihrer Räumungsklage gab das Amtsgericht Bonn Recht.

Weil sich ein 83-jähriger Mieter aus Bonn seit Jahren mit Pferdesalbe einreibt und der Geruch der Salbe durch das gesamte Wohnhaus zieht, muss er nach 54 Jahren aus seiner Drei-Zimmer-Wohnung ausziehen. Das Bonner Amtsgericht gab der Räumungsklage der 89-jährigen Vermieterin statt.

Die Rentnerin hatte geklagt, weil sie von dem Geruch Kopfschmerzen bekomme und deswegen auch nicht mehr schlafen könne. Es sei erwiesen, so die Richterin im Urteil, dass aus der Wohnung des Mieters unerträgliche Gerüche - ein Gemisch von Pferdesalbe, altem Schuhputzzeug und Reinigungsmitteln - kommen, die durchs Treppenhaus ziehen. Dies hatte auch ein vom Gericht bestellter Gutachter im Prozess bestätigt. Der Bitte, die Türen und Fenster immer geschlossen zu halten, sei der Mieter nicht nachgekommen. Laut Urteil stellt die extreme Geruchsbelästigung eine nicht unerhebliche Vertragsverletzung dar. Daher war nach Ansicht des Amtsgerichts Bonn eine Kündigung des Mietvertrags gerechtfertigt.

Mehrere Mieter waren in der Vergangenheit bereits ausgezogen. Die Zeugen hatten den "süßen und modrigen Geruch" beklagt, es sei unmöglich gewesen, den Balkon über der Wohnung des alten Herrn zu benutzten. Wegen des hohen Alters des Mannes hat ihm die Richterin eine Räumungsfrist von einem Jahr gewährt.

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