Mietkaution bringt oft zu wenig Zinsen

Berlin. Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag wird in der Regel auch die Kaution für die Wohnung fällig. Diese darf höchstens drei Monatsmieten betragen und muss beim Vermieter hinterlegt werden. In den meisten Fällen wird die Kaution auf Sparbüchern angelegt. Dort dümpelt dann das Geld bei niedrigen Guthabenszinsen von einem Prozent - oft noch darunter - jahrelang vor sich hin

Berlin. Mit der Unterschrift unter den Mietvertrag wird in der Regel auch die Kaution für die Wohnung fällig. Diese darf höchstens drei Monatsmieten betragen und muss beim Vermieter hinterlegt werden. In den meisten Fällen wird die Kaution auf Sparbüchern angelegt. Dort dümpelt dann das Geld bei niedrigen Guthabenszinsen von einem Prozent - oft noch darunter - jahrelang vor sich hin. Doch es gibt bessere Alternativen. Denn eine höhere Verzinsung ist nicht nur gut für den Mieter, sondern erhöht im Laufe der Jahre auch die Sicherheit für den Vermieter.Warum muss überhaupt eine Kaution hinterlegt werden?Antwort: Fast jeder Mietvertrag schließt die Zahlung einer Kaution ein. Diese sichert den Vermieter für den Fall ab, dass der Mieter beim Auszug Schäden in der Wohnung hinterlässt oder vereinbarte Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt hat.Welche Alternativen zum Sparbuch bieten sich an?Antwort: Wie das Geld letztlich angelegt wird, ist grundsätzlich Verhandlungssache. "Wichtig ist nur, dass die Kaution in eine sichere Geldanlage investiert wird und das Geld kurzfristig zur Verfügung steht", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Der Vermieter muss sich jedoch nicht auf Alternativen zum Sparbuch einlassen. "Ein Tagesgeldkonto beispielsweise bietet Sicherheit und zugleich tägliche Verfügbarkeit sowie mehr Zinsen als ein normales Sparbuch", sagt Jürgen Michael Schick, Sprecher des Immobilienverbands Deutschland. Wie viel mehr Geld bei einem Tagesgeldkonto herauskommt, zeigt folgendes Rechenbeispiel: Beläuft sich die monatliche Nettokaltmiete auf 800 Euro, so ist üblicherweise eine Kaution von drei Monatsmieten, also 2400 Euro, anzulegen. Auf einem Sparbuch mit einer Verzinsung von einem Prozent kommen nach fünf Jahren rund 122 Euro zusammen. Einigen sich Mieter und Vermieter auf eine Tagesgeld-Anlage mit vier Prozent, so fallen nach der gleichen Zeit etwa 420 Euro Zinsen an - eine satte Differenz von fast 300 Euro. Welche Pflichten hat der Vermieter?Antwort: Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden. Wäre dies nicht der Fall und würde der Vermieter zahlungsunfähig, können Gelder in die Insolvenzmasse fallen und sind dann für den Mieter verloren, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az.: BGH IX ZR 132/06). Wann bekommt der Mieter seine Kaution zurück?Antwort: Nach Beendigung des Mietverhältnisses bekommt der Mieter sein Geld plus Zinsen ausgezahlt. Der Vermieter muss das Geld jedoch nicht sofort zurückzahlen, sondern hat eine angemessene Frist, um zu prüfen, ob er noch Forderungen an den Mieter hat, die gegengerechnet werden. In den meisten Fällen wird die Kaution innerhalb von drei bis sechs Monaten dem Mieter zurückgezahlt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort