Freie Wohnung bei Eigenbedarf stellen

Freie Wohnung bei Eigenbedarf stellenKarlsruhe. (wbü) Kündigt ein Vermieter einem seiner Mieter wegen Eigenbedarf, so ist er verpflichtet, dem Mieter eine während des Laufs der Kündigungsfrist in demselben Haus oder derselben Wohnanlage frei werdende Wohnung anzubieten

Freie Wohnung bei Eigenbedarf stellenKarlsruhe. (wbü) Kündigt ein Vermieter einem seiner Mieter wegen Eigenbedarf, so ist er verpflichtet, dem Mieter eine während des Laufs der Kündigungsfrist in demselben Haus oder derselben Wohnanlage frei werdende Wohnung anzubieten. Andernfalls sei die ausgesprochene Kündigung "wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme rechtsmissbräuchlich und damit unwirksam", urteilte der Bundesgerichtshof. (VIII ZR 78/10)Kaution muss nicht bar bezahlt werdenKarlsruhe. (wbü) Fordert ein Vermieter einen neu eingezogenen Mieter auf, die Kaution bar zu zahlen, so braucht der Mieter dem nicht zu folgen. Er kann stattdessen fordern, dass der Vermieter ihm ein "insolvenzfestes" Konto nennt, auf dem er die Kaution "getrennt von seinem Vermögen" anlegen wird. Kündigt der Vermieter den Vertrag, weil er kein Konto benennt und stattdessen auf Barzahlung beharrt, so ist dieser Rauswurf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nichtig. Sinn der Regelung sei es, die Kaution zu schützen. (VIII ZR 98/10)

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