Mehr Beinfreiheit für den Mittelstand

Saarbrücken · Für kleine und mittlere Firmen sollen weniger bürokratische Hürden errichtet werden. Außerdem sollen sie leichter an öffentliche Aufträge kommen. Das sind die Ziele des neuen Mittelstandsförderungsgeset zes.

Das Wirtschaftsministerium bereitet ein neues Mittelstandsförderungsgesetz vor, das nach Ansicht von Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD ) "zu den modernsten in Deutschland gehören wird". Zentrale Elemente sind die Einrichtung einer sogenannten Clearingstelle sowie neue Regelungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, die kleinen und mittleren Unternehmen mehr Chancen eröffnen sollen.

Die Clearingstelle Mittelstand , die bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Saar angesiedelt werden soll, hat die Aufgabe, neue Rechtsvorschriften schon im Vorfeld darauf zu prüfen, ob sie mittelstandsfreundlich sind. "Dadurch soll beispielsweise sichergestellt sein, dass kleine und mittlere Unternehmen vor einem Übermaß an Bürokratie geschützt werden, wenn neue Rechtsvorschriften erlassen werden", sagte Rehlinger gestern bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. Außerdem soll die Einrichtung das Recht haben, bereits bestehende Gesetze und Verordnungen auf ihre Mittelstandsfreundlichkeit hin zu überprüfen.

Der Clearingstelle sollen Mitglieder der IHK, der Handwerkskammer (HWK), aber auch der freien Berufe angehören. Sie soll deren Auffassungen zu einem geplanten Gesetzesvorhaben bündeln und bei Bedarf weitere Meinungen - zum Beispiel von kommunalen oder wirtschaftsnahen Spitzenverbänden - einholen und auf dieser Grundlage eine Stellungnahme abgeben. Darin sollen die möglichen Auswirkungen auf Kosten, Verwaltungsaufwand oder Arbeitsplätze in den mittelständischen Unternehmen dargelegt und bewertet werden.

Außerdem soll durch das neue Mittelstandsförderungsgesetz erreicht werden, dass kleine und mittlere Unternehmen größere Chancen auf einen Zuschlag bekommen, wenn sie sich um öffentliche Aufträge bemühen. Sie sollen "ihre Qualifikation beispielsweise nicht mehr durch ein kompliziertes Nachweisverfahren belegen müssen", sagte Rehlinger. Ein Meisterbrief soll genügen.

Darüber hinaus sollen die Aufträge stärker in Fach- und Teillose aufgeteilt werden, damit sich auch kleine und junge Firmen darum bewerben können. Ferner sollen bei Vergaben mit beschränkten oder ganz ohne Ausschreibungen mindestens drei Angebote eingeholt werden. "Wir wollen damit erreichen, dass nicht immer die gleichen Firmen bei öffentlichen Aufträgen zum Zug kommen", meinte Rehlinger.

Auch die Bezahlung soll künftig zügiger laufen. Spätestens 30 Werktage nach Eingang der ordnungsgemäßen Abrechnung soll das Geld auf dem Firmenkonto sein. Ferner sollen die Sicherheits- und Garantieleistungen mittelstandsfreundlich gestaltet werden. Bei einem Auftragsvolumen von bis zu 100 000 Euro sollen diese Leistungen entfallen. Unternehmen, die sich bei der Auftragsvergabe ungerecht behandelt fühlen, sollen sich an eine Nachprüfungsstelle wenden können, die ihren Sitz im Wirtschaftsministerium haben wird. Diese Stelle wird auf Antrag bei einem Auftragswert ab 25 000 Euro aktiv.

Das Gesetz soll als nächstes in die Anhörung und wird nach der Sommerpause noch einmal das Kabinett passieren. Bis Ende des Jahres soll es im Landtag verabschiedet werden. Das derzeit gültige Mittelstandsförderungsgesetz stammt aus dem Jahr 1976 .

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort