Gericht weitet Strafbarkeit von Korruption aus
Karlsruhe. In seinem ersten Urteil zu Schmiergeldzahlungen bei Siemens hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Strafbarkeit der Korruption ausgeweitet. Erstmals bewertete das Gericht mit seiner Entscheidung vom Freitag bereits das Führen "schwarzer Kassen" als Untreue gegen ein Unternehmen
Karlsruhe. In seinem ersten Urteil zu Schmiergeldzahlungen bei Siemens hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Strafbarkeit der Korruption ausgeweitet. Erstmals bewertete das Gericht mit seiner Entscheidung vom Freitag bereits das Führen "schwarzer Kassen" als Untreue gegen ein Unternehmen. Damit ermöglichten die Karlsruher Richter eine Bestrafung von korrupten Mitarbeitern bereits im Vorfeld von Schmiergeldzahlungen. Die Entscheidung hat grundlegende Bedeutung unter anderem für die Aufarbeitung des aktuellen Korruptionsskandals bei der Siemens AG, in dem es um dubiose Zahlungen von rund 1,3 Milliarden Euro geht (Urteil vom 29. August 20082 StR 587/07).Der BGH hatte über ein Urteil des Landgerichts Darmstadt gegen den früheren Finanzchef der Siemens-Kraftwerkssparte, Andreas K., zu entscheiden. Die Entscheidung - zwei Jahre auf Bewährung wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr und Untreue - hoben die Karlsruher Richter teilweise auf und ordneten eine neue Entscheidung des Landgerichts über die Strafe an. Der Angeklagte soll im Jahr 2000 mit sechs Millionen Euro aus "schwarzen Kassen" Manager des italienischen Elektrokonzerns Enel bestochen haben. dpa