BGH bestätigt: Ex-Sportchef Emig muss ins Gefängnis

Karlsruhe. Ex-Sportmoderator Jürgen Emig (Foto: dpa) muss wegen Bestechlichkeit und Untreue ins Gefängnis. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Nach einem Grundsatzurteil vom Freitag gelten Redakteure von ARD, ZDF und Deutschlandradio als "Amtsträger" und können bei der Annahme von Schmiergeldern wegen Bestechlichkeit bestraft werden

Karlsruhe. Ex-Sportmoderator Jürgen Emig (Foto: dpa) muss wegen Bestechlichkeit und Untreue ins Gefängnis. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Nach einem Grundsatzurteil vom Freitag gelten Redakteure von ARD, ZDF und Deutschlandradio als "Amtsträger" und können bei der Annahme von Schmiergeldern wegen Bestechlichkeit bestraft werden. Damit erklärte der BGH ein Urteil des Landgerichts Frankfurt für rechtskräftig, das Emig im Oktober 2008 zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt hatte. Der frühere Sportchef des Hessischen Rundfunks (HR) hatte Schmiergelder und Zahlungen für Schleichwerbung in die eigene Tasche gewirtschaftet. Weil fast sieben Monate der Strafe als verbüßt gelten und ein Teil zur Bewährung ausgesetzt werden kann, muss er nicht die volle Haftzeit absitzen. Emig arbeitete für den Saarländischen Rundfunk, bevor er 1987 zum Sportchef beim HR aufstieg. dpa/red

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort