Von Briefporto bis Steuern: Das ändert sich 2016

Zu Beginn und auch im Laufe des neuen Jahres treten zahlreiche Änderungen in Kraft. So haben Kontonummer und Bankleitzahl bald ausgedient. Beim Briefporto müssen Verbraucher erneut tiefer in die Tasche greifen.

Frauen-Quote in Führungspositionen: 2016 könnte das Jahr der Frauen werden: Die Frauen-Quote in Unternehmen wird umgesetzt. Damit sollen mehr Frauen in die Chef-Etagen großer Firmen aufrücken. Werden in Aufsichtsräten Posten neu besetzt, müssen die Firmen ab jetzt die Frauenquote von 30 Prozent umsetzen. Die neue Regel betrifft mehr als 100 börsennotierte Unternehmen in denen die Arbeitnehmer voll mitbestimmungsberechtigt sind. Halten sich die Unternehmen nicht an die Quote, bleibt der Posten unbesetzt.

Steuern: Wer arbeitet, darf ab Januar mehr verdienen, bevor er Steuern auf sein Einkommen zahlen muss. Der sogenannte Grundfreibetrag wird um 180 Euro erhöht. Wer unverheiratet ist, darf ab jetzt 8652 Euro verdienen. Erst ab einem Einkommen über dieser Summe werden Steuern fällig. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnern verdoppelt sich der Betrag auf 17 304 Euro. Für alle, die nicht arbeiten, aber dennoch Einkünfte haben, gelten ab 1. Januar neue Regeln für die Steuererklärung. Rentner oder Vermieter beispielsweise müssen erst dann eine Steuererklärung abgeben, wenn sie mehr als 8652 Euro an Einkünften haben. 2015 waren es 180 Euro weniger.

Sozialabgaben : Arbeitnehmer mit gutem Verdienst müssen ab diesem Januar höhere Sozialabgaben zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge aufs Gehalt fällig werden, steigt bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit 4125 Euro auf dann 4237,50 Euro im Monat. Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung soll sie im Westen von 6050 auf 6200 Euro angehoben werden, im Osten von 5200 auf 5400 Euro.

Briefporto: Die Deutsche Post erhöht zum Jahreswechsel den Preis für Standardbriefe - um acht auf 70 Cent. Auch der Maxibrief national bis 1000 Gramm, Einschreiben und einige Sendungen ins Ausland kosten mehr.

Telefonieren und Surfen im EU-Ausland: Ab dem 30. April sind nach einem Beschluss des Europaparlaments beim Roaming in der EU nur noch Aufschläge von fünf Cent pro Minute für abgehende Anrufe, zwei Cent pro SMS und fünf Cent pro Megabyte Daten erlaubt - jeweils plus Mehrwertsteuer. "Es ist erfreulich für Urlauber, dass die EU da endlich einen Deckel drauf macht", meint Mechthild Winkelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Abschaffung der Roaming-Gebühren lasse aber leider immer noch auf sich warten.

Bankleitzahl und Kontonummer: Ab dem 1. Februar müssen auch Privatkunden bei Überweisungen die 22-stellige IBAN-Nummer verwenden. Bankleitzahl und Kontonummer sind damit ein Auslaufmodell.

Ausrangierte Elektrogeräte: Mit dem alten Haartrockner oder der Elektro-Zahnbürste müssen Verbraucher künftig nicht mehr zum Wertstoffhof. Ab dem 24. Juli sind große Elektrohändler verpflichtet, Geräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern kostenlos und ohne Kassenbon zurückzunehmen. Bei Großgeräten wie Fernsehern und Kühlschränken gilt das nur, wenn der Kunde auch ein gleichwertiges Gerät kauft. Große Händler heißt: mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche - sprich: Elektronikmärkte wie Mediamarkt und Saturn müssen Altgeräte annehmen, kleinere Fachhändler nicht. Viele Händler bieten den Rücknahmeservice aber schon heute an.

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