22-stellige Kontonummern ab 2014 - Übergangsfrist im Inland bis 2016

Straßburg/Brüssel. Bankkunden in der EU müssen vom 1. Februar 2014 an internationale Kontonummern mit 22 Stellen (IBAN) verwenden. Das gilt auch für Überweisungen im Inland. Bislang ist die IBAN nur bei Transfers auf ausländische Konten notwendig

Straßburg/Brüssel. Bankkunden in der EU müssen vom 1. Februar 2014 an internationale Kontonummern mit 22 Stellen (IBAN) verwenden. Das gilt auch für Überweisungen im Inland. Bislang ist die IBAN nur bei Transfers auf ausländische Konten notwendig. Das Europaparlament billigte gestern in Straßburg mit großer Mehrheit eine entsprechende EU-Verordnung zur Umsetzung des europäischen Zahlungsraums (SEPA). Für Transfers im Inland gilt eine Übergangsfrist bis 2016. Im Gegenzug fällt die bisherige deutsche Bankleitzahl und die europäische Bankleitzahl BIC weg. Die IBAN enthält das jeweilige Land der Bank (DE für Deutschland) und setzt sich meist aus einer zweistelligen Prüfziffer, der bisherigen Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen. Nach EU-Angaben sparen Firmen, Banken und Haushalte so innerhalb von sechs Jahren über 120 Milliarden Euro, etwa durch wegfallende Überweisungsgebühren. dpa

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