Bei Flugverspätung wegen Computerpanne gibt's Entschädigung

Hannover · Der Abflug verzögert sich um mehr als drei Stunden, weil bei der Fluggesellschaft die Computersysteme ausgefallen sind: In so einem Fall steht Passagieren in der Regel eine Entschädigung zu. Denn eine Computerpanne sei kein außergewöhnlicher Umstand, sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover . "Das ist ein hausgemachtes Problem." Die EU-Fluggastrechte-Verordnung greife für Fluglinien mit Sitz in der Europäischen Union und alle Flüge, die in der EU starten. Bei Annullierungen und Verspätungen von mindestens drei Stunden stehe Passagieren je nach Flugdistanz eine Entschädigung bis zu 600 Euro zu. Fliege jedoch ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union einen Flughafen der EU an und verzögere sich dieser deutlich, gebe es dagegen kein Geld.

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