Shoppingtour auf Reise: Pauschalurlauber haben oft ein Widerrufsrecht

Potsdam · Kaufen Pauschalurlauber bei einem Ausflug etwa einen Teppich, können sie ihn unter Umständen zurückgeben. Gehört die Shoppingtour zum Ausflugsprogramm der Pauschalreise, lässt sich der Kaufvertrag gegenüber dem Händler widerrufen. Nach Erhalt der Ware ist dies innerhalb von 14 Tagen möglich, informiert die Verbraucherzentrale Brandenburg.

Das gelte auch, wenn ein deutscher Reiseveranstalter eine Veranstaltung mit eigenen Flyern oder Katalogen bewerbe, etwa einen Ausflug in ein Teppichcenter oder in eine Schmuckmanufaktur. Denn dann gelte auch beispielsweise in der Türkei deutsches Recht. Innerhalb der EU müssten sich Urlauber ohnehin weniger Sorgen machen. In allen Mitgliedstaaten bestehe ein einheitliches Widerrufsrecht mit einer Frist von 14 Tagen. Um sich abzusichern, sollten Urlauber sich beim Einkauf die Adresse des Händlers geben lassen.

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