Rechte von Fluggästen bei Streik

Hannover · Lufthansa-Kunden, die vom Pilotenstreik betroffen sind, müssen unter Umständen Verspätungen in Kauf nehmen. Fallen Flüge wegen eines Streiks aus, muss die Fluggesellschaft die Kosten für eventuelle Übernachtungen übernehmen, sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover .Auch müsse sie notfalls versuchen, betroffene Fluggäste auf andere Fluggesellschaften umzubuchen.

Das werden viele Fluggesellschaften aber nicht freiwillig tun, schätzt Degott. Weigert sich die Fluggesellschaft, sollten Passagiere Beweise dafür sammeln. Haben Kunden es eilig, können sie den Flug einer anderen Fluggesellschaft auch selbst buchen und sich anschließend mit der Lufthansa um die Erstattung des Tickets streiten, erklärt Degott. Dabei haben sie allerdings seiner Einschätzung nach durchaus Aussicht auf Erfolg.

Ab der fünften Verspätungsstunde hat der Kunde das Recht, sein Ticket zurückzugeben und sich die Kosten erstatten zu lassen. Dann ist die Fluggesellschaft jedoch nicht mehr verpflichtet, sich um Verpflegung oder Unterkunft kümmern. Meist werde deshalb von dieser Möglichkeit abgeraten.

Auch Pauschalurlauber können Reiseveranstalter in die Pflicht nehmen, sie möglichst schnell ans Ziel zu bringen. Können sie ihren Urlaub zum Beispiel erst zwei Tage später antreten, dürfen sie den Reisepreis auch entsprechend zu mindern.

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