Wann Passagieren bei Flugreisen eine Entschädigung zusteht

Frankfurt/Main · Wenn ein Flug ausfällt, weil die vorgesehene Maschine auf einer anderen Strecke eingesetzt wird, steht den Passagieren eine Entschädigung zu. Das gilt auch, wenn ein Blitzschlag der Grund für den Ausfall des Flugzeugs war.

So entschied das Landgericht Frankfurt (Az.: 29 C 3128/14 (21)), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell" berichtet. In dem verhandelten Fall wollten die Kläger von Frankfurt nach Hanoi fliegen. Doch sie kamen zwei Tage später als geplant dort an. Der Grund: Die Fluglinie hatte ihr Flugzeug als Ersatz für eine andere Maschine nach Saigon eingesetzt, die durch einen Blitz beschädigt worden war. Zwar könnten Wetterbedingungen ein außergewöhnlicher Umstand sein, der die Fluggesellschaft im Fall einer Verspätung von einer Entschädigung entbindet, erklärte das Gericht. Doch in diesem Fall beruhte die Verzögerung der Hanoi-Maschine nicht auf dem Blitzschlag - sondern auf der Entscheidung der Linie, das Flugzeug woanders einzusetzen.

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