Verbraucherschützer klären über Fluggastrechte auf

Kehl · Bei Annullierungen und Flugverspätungen von mehr als drei Stunden steht Passagieren in der EU eine Entschädigung zu. Wichtig ist es, Flugausfälle und Verspätungen zu dokumentieren, erklärt das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz (EVZ) in Kehl . Passagiere sollten sich am Schalter der Fluggesellschaft eine schriftliche Bestätigung der Situation aushändigen lassen. Gibt die Fluggesellschaft keine Erklärung heraus, sei es hilfreich, Aussagen von Zeugen zu sammeln, am besten ebenfalls schriftlich. Auch Fotos von Anzeigetafeln können später helfen, eine Verspätung eindeutig nachzuweisen. Je nach Flugdistanz steht Passagieren eine Entschädigung von 250, 400 oder 600 Euro zu, schreibt die EU-Fluggastrechteverordnung vor.

evz.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort