Vorkasse vereinbart: Käufer muss vorab bezahlen

Bamberg · (np) Der Verkäufer eines Fahrzeugs kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Käufer die vereinbarte Vorkasse nicht zahlt. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.



Ein Mann wollte einen Traktor für 16 000 Euro kaufen. Käufer und Verkäufer waren jedoch unterschiedlicher Auffassung, ob Vorkasse vor Anlieferung des Traktors vereinbart worden war. Da der Käufer keine Vorkasse leisten wollte, stornierte der Verkäufer den Vertrag und verkaufte den Traktor an einen anderen Kunden. Der ursprüngliche Interessent bestand jedoch auf der Lieferung des Traktors oder 10 000 Euro Schadensersatz.

Sowohl das Landgericht Coburg als auch das Oberlandesgericht Bamberg wiesen seine Klage ab. Wie die deutschen Verkehrsrechtsanwälte berichten, hatten Zeugen bestätigt, dass Vorkasse vereinbart worden war. Der Verkäufer verlangte zudem regelmäßig Vorkasse, da ihm das Risiko, dass ein Käufer nicht bezahlte, sowie die Schwierigkeiten, einen Traktor zurückzuholen, zu groß waren.

Es stellte sich heraus, dass der Käufer am Telefon versucht hatte, keine Vorauszahlung leisten zu müssen. Doch darauf ließ sich der Verkäufer nicht ein. Die Ehefrau des Klägers erklärte hingegen, der Verkäufer habe am Telefon einem Verkauf ohne Vorkasse zugestimmt. Dies wisse sie, weil ihr Ehemann beim Telefonat jedes einzelne Wort wiederholt habe. Die Richter meinten allerdings, so zu telefonieren sei "völlig lebensfremd" und wiesen die Klage ab. (Az.: 5 U 171/13).

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