Autoverkäufer müssen auch über kleinste Unfälle aufklären

Braunschweig · (np) Viele Autoverkäufer wissen nicht, dass Sie den Käufer über jeden Unfall aufklären müssen. Dies gilt auch für reine Blechschäden , so die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Der Verkäufer handelt sonst arglistig, vor allem, wenn er auf Nachfrage einen Unfall verschweigt. Der Autokauf könne unter diesen Umständen rückgängig gemacht werden, entschied das Oberlandesgericht Braunschweig (AZ: 8 U 163/13). Im verhandelten Fall ging es um den Kauf eines Gebrauchtwagens. Der Käufer erklärte, ausdrücklich gefragt zu haben, ob es sich um ein Unfallfahrzeug handele. Das habe der Verkäufer verneint. Der Käufer sei damit arglistig getäuscht worden, so das Gericht. Der Verkäufer habe den Anschein erweckt, es habe sich beiu den Reparaturen um Ausbesserungen gehandelt. Im Übrigen müsse der Verkäufer auch über Blechschäden aufklären.

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