Betrunkener Fußgänger läuft in Auto: Fahrer ist zu 25 Prozent schuld

Naumburg · (np) Erfasst ein Auto einen Fußgänger , ist der Autofahrer in der Regel zum größten Teil oder ganz schuld. Begründet wird dies mit der sogenannten Betriebsgefahr eines Fahrzeugs. Diese besagt, dass ein Auto immer gefährlicher ist als ein Fußgänger . Ist der Fußgänger beim Zusammenstoß jedoch betrunken, kann die Betriebsgefahr komplett entfallen und der Fußgänger haftet allein.

Voraussetzung dafür ist aber auch, dass der Autofahrer sich genau an die Vorschriften gehalten hat.

Im Bereich eines Volksfestes war auf der Straße die Geschwindigkeit auf 40 km/h herabgesetzt. Dennoch wankte ein Fußgänger gegen ein fahrendes Auto und flog in die Windschutzscheibe. Dabei verletzte er sich. Der Mann hatte 2,8 Promille im Blut. Zudem hatte er telefoniert, als der Unfall passierte. Er behauptete, das Auto sei zu schnell gefahren.

Das Oberlandesgericht Naumburg gab dem Fußgänger jedoch zu 75 Prozent Schuld. Der Autofahrer musste nur deshalb 25 Prozent der Schuld übernehmen, weil er und ein Sachverständiger nicht nachweisen konnten, dass das Auto wirklich nur 40 km/h schnell war. Daher entfiel die Betriebsgefahr des Autos nicht komplett (Az.: 1 U 81/13).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort