Verbraucherinformation Wenn Handwerker-Notdienste abzocken

Mainz · Unglücke wie defekte Wasserleitungen ereignen sich oft am Abend oder Wochenende. Hat man dann die Nummer eines seriösen Notdienstes nicht parat, sollte man nicht unbedingt den erstbesten Handwerker rufen.

 Läuft die Waschmaschine am Wochenende aus, muss schnell ein Notdienst her. Verbraucher sollten sich vom Handwerker aber nicht unter Druck setzen lassen und ihn nicht direkt vor Ort bezahlen.

Läuft die Waschmaschine am Wochenende aus, muss schnell ein Notdienst her. Verbraucher sollten sich vom Handwerker aber nicht unter Druck setzen lassen und ihn nicht direkt vor Ort bezahlen.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

(dpa) Häusliche Katastrophen wie Wasserrohrbruch, Heizungsausfall oder leck geschlagene Waschmaschine halten sich nicht unbedingt an Arbeitszeiten. In solchen Fällen ist jedoch schnelle Hilfe gefragt. Wer in einem Notfall hektisch nach Fachleuten sucht, sollte immer daran denken, dass sich auf dem Markt auch unseriöse Anbieter tummeln.

Ein Notdienst, der am späten Abend oder am Wochenende anrückt und einen Schaden behebt, erhebt oft einen Aufschlag von 50 bis 100 Prozent. Dagegen ist juristisch auch nichts einzuwenden. „Der Zuschlag kann sich aber nur auf den Lohn und die lohnabhängigen Kosten beziehen, die im Stundenverrechnungssatz und in den Wegekosten enthalten sind“, sagt Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Unzulässig ist es, den Aufschlag einfach unter die Gesamtrechnung zu setzen, in der beispielsweise auch Kosten für Spezialwerkzeuge oder Ersatzteile enthalten sind. Wer eine solche Rechnung erhält, sollte sie korrigieren. „Es ist empfehlenswert, möglichst gleich bei der Kontaktaufnahme einen Preis für den Einsatz zu vereinbaren“, erklärt Corinna Kodim vom Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland.

Der Preis setzt sich zusammen aus dem Stundenlohn, den Kosten für die Anfahrt, der Höhe des Zuschlags und eventuellen Ersatzteilen. Summen, die am Telefon genannt werden, sind rechtlich bindend. Fällt später die Rechnung deutlich höher aus, kann sie angefochten werden. Manche Notdienste bestehen auf Kartenzahlung oder Barzahlung, wenn sie abends, nachts oder am Wochenende vorbeikommen. „Darauf müssen sich Kunden aber nicht einlassen“, sagt Kodim.

Wer einen Notdienst bestellt, muss ein Einsatzprotokoll unterschreiben. Bar zu zahlen, kommt allein aus steuerrechtlichen Gründen nicht infrage. Denn um Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen zu können, braucht der Kunde eine Rechnung, und er muss das Geld auf das Konto des Handwerkbetriebs überweisen. Wird der Kunde gedrängt, unverzüglich zu zahlen, sollte er sich nicht scheuen, die Polizei zu rufen.

Lässt sich der Kunde auf eine Barzahlung ein, dann sollten neben der Rechnungssumme handschriftlich die Worte „unter Vorbehalt“ vermerkt werden. Damit haben Kunden später bessere Karten, wenn sie gegen eine womöglich zu hohe Rechnung rechtlich vorgehen wollen. „Generell empfehlenswert ist es, schon bei der Kontaktaufnahme eine Überweisung als Zahlungsmöglichkeit zu vereinbaren“, sagt Christian Gollner. Daher sollte man sich bereits im Vorfeld bei Handwerkern, denen man vertraut, erkundigen, ob sie einen Notdienst anbieten. Ist das nicht der Fall, kann man auf der Webseite des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima unter der Handwerkersuche fündig werden (www.zvshk.de).

Komme es zu einem Wasserrohrbruch oder einem Heizungsausfall in einer Mietwohnung, müssten Mieter als Erstes ihren Vermieter verständigen, erklärt Rolf Janßen vom DMB Mieterschutzverein Frankfurt. Sei der Vermieter nicht zu erreichen, sollte sich der Mieter vergewissern, ob für solche Notfälle etwa im Treppenhaus Notdiensttelefonnummern ausgehängen oder auf sonstige Weise, etwa in Infoschreiben an die Mieter, hierauf hingewiesen wird.

Sind dem Mieter keine Notdiensttelefonnummern bekannt und ist der Vermieter nicht zu erreichen, dann darf er auch selbst einen Notdienst mit der Schadensbehebung beauftragen – auf Kosten des Vermieters. „Bei Heizungsausfällen ist jedoch zu beachten, dass von einem tatsächlichen Notfall nur dann ausgegangen werden kann, wenn die Temperaturen in der Wohnung durch den Ausfall unter 18 Grad Celsius sinken“, erläutert Rolf Janßen vom Mieterschutzverein.

Um im Nachhinein Streit um die Kosten zu vermeiden, sollte mit dem Vermieter im Vorfeld eine Regelung getroffen werden. In jedem Fall ist es ratsam, dass in einem Mehrfamilienhaus Kontaktdaten eines Notdienstes aushängen. „So kann man sich rechtzeitig einen seriösen Notdienst suchen“, so Gandesbergen. Wichtig ist aus seiner Sicht eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlage und der Sanitärinstallationen, damit Störungsfälle möglichst erst gar nicht auftreten.

„Hauseigentümer können Wasserschäden über eine Hausratversicherung versichern“, sagt Corinna Kodim. Wenn Wasser infolge eines Rohrbruchs oder einer Leckstelle austritt, übernimmt der Versicherer die Kosten für Trocknung und Beseitigung der Schäden. „Der Schaden muss allerdings unverzüglich der Versicherung gemeldet und alles versucht werden, ihn so gering wie möglich zu halten“, erläutert die Expertin des Eigentümerverbandes Haus und Grund.

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