Aus dem Bundessozialgericht Pflegegeld-Lücke bei Kassenwechsel

Hamburg · (dpa) Wer von einer privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung wechselt, muss möglicherweise zwei Jahre ohne Pflegegeld auskommen. Denn erst nach dieser Übergangszeit in der gesetzlichen Absicherung bestehe ein Anspruch auf die Leistungen, hat das Bundessozialgericht entschieden (Az.: B3P5/16R).

Betroffen sind Personen, die freiwillig in die Familienversicherung ihres Partners eintreten wollen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät Wechselwilligen, erstmal nur die private Kranken-, nicht aber auch die Pflegeversicherung zu kündigen. Die Kosten einer solchen Lücke lägen beim höchsten Pflegegrad fünf für zwei Jahre bei 50 000 Euro. Die private Pflegeversicherung weiterzuführen, koste für 24 Monate meist weniger als 2700 Euro.

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