Gerichtsurteil Eltern müssen nur eine Ausbildung bezahlen

Hamm · (dpa) Eltern, die ihren Kindern eine Ausbildung finanziert haben, müssen nicht noch mal zahlen, wenn das Kind keinen Job findet. Das Risiko, nach der Ausbildung keine Beschäftigung zu finden, dürfe den Eltern nicht angelastet werden, sagt das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 7 UF 18/18). Volljährige Kinder müssten nach Abschluss ihrer Ausbildung selbst für sich sorgen.

Eine Ausnahme gebe es, wenn der erlernte Beruf aus unvorhersehbaren Gründen wie Erkrankungen nicht ausgeübt werden könne.

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