Verbrauchertipp Paare sollten Versicherungen prüfen

Hamburg · Wird der Hausstand zusammengelegt, kann auf einige Policen verzichtet werden.

 Bei Einbrüchen kommt die Hausratversicherung für Schäden auf.

Bei Einbrüchen kommt die Hausratversicherung für Schäden auf.

Foto: dpa-tmn/Silvia Marks

(dpa) Legen Paare ihren Hausstand zusammen, können sie ihren Versicherungsschutz optimieren. Dabei gebe es durchaus Sparpotenzial, erklärt der Bund der Versicherten. Mancher Vertrag könne problemlos gekündigt werden, da er meist doppelt vorhanden sei.

Privathaftpflichtversicherung: Haben beide Partner eine solche Police, kann der zuletzt geschlossene Vertrag in der Regel aufgehoben werden. Wurde der Vertrag, der bestehen bleiben soll, als Singletarif abgeschlossen, werden die meisten Versicherungen diesen auf eine Familienpolice umstellen. Die Prämie wird dann neu berechnet. Beinhaltet der verbleibende Vertrag bereits eine Familienpolice, ändert sich die Prämie nicht.

Hausratversicherungen: Auch zwei separate Hausratversicherungen sind nicht nötig, wenn ein Paar zusammenzieht. Der Versicherer, bei dem der jüngere Vertrag besteht, ist meistens bereit, diesen aufzuheben. Ansonsten bleibt nur die ordentliche Kündigung. Diese muss spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres erfolgen. Die Versicherungssumme sollte überprüft und an den Wert des gemeinsamen Hausrats angepasst werden.

Risikolebensversicherung: Um den Partner auch nach dem eigenen Tod versorgt zu wissen, ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll. Das gilt insbesondere, wenn Kinder im Haushalt leben. Die Absicherung ist auch wichtig, wenn noch Kredite abzuzahlen sind. Wird eine bestehende Risikolebensversicherung in die Partnerschaft eingebracht, sollte das Recht auf den Bezug der Leistung angepasst werden.

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