Vorsicht vor teuren Notdiensten Schnelle Hilfe kann auch schnell teuer werden

Mainz · Unglücke wie defekte Wasserleitungen passieren oft am Abend. Auch in der Not lohnt es sich, Handwerks-Notdienste zu vergleichen.

 Läuft die Waschmaschine am Wochenende aus, muss schnell ein Notdienst her. Verbraucher sollten sich vom Handwerker aber nicht unter Druck setzen lassen.

Läuft die Waschmaschine am Wochenende aus, muss schnell ein Notdienst her. Verbraucher sollten sich vom Handwerker aber nicht unter Druck setzen lassen.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

() Ob Wasserrohrbruch, Heizungsausfall oder leckgeschlagene Waschmaschine – derartige häusliche Katastrophen halten sich nicht an Arbeitszeiten. Dabei ist in solchen Fällen schnelle Hilfe gefragt. Wer aber in Notfällen hektisch nach Fachleuten sucht, sollte immer daran denken: Auf dem Markt tummeln sich auch unseriöse Anbieter. Ein Notdienst, der am späten Abend oder am Wochenende anrückt und einen Schaden behebt, erhebt oft einen Aufschlag von 50 bis 100 Prozent.

Dagegen ist juristisch auch nichts einzuwenden. Aber: „Der Zuschlag kann sich nur auf den Lohn und die lohnabhängigen Kosten beziehen, die im Stundenverrechnungssatz und in den Wegekosten enthalten sind“, sagt Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. Der Preis setzt sich zusammen etwa aus dem Stundenlohn, den Kosten für die Anfahrt, die Höhe des Zuschlags und eventuelle Ersatzteile. Summen, die am Telefon genannt werden, sind rechtlich bindend. Fällt später die Rechnung deutlich höher aus, kann sie angefochten werden. Manche Notdienste bestehen auf Kartenzahlung oder Geld in bar, wenn sie abends, nachts oder am Wochenende vorbeikommen. „Darauf müssen sich Kunden aber nicht einlassen“, erklärt Corinna Kodim vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Wer einen Notdienst bestellt, muss ein Einsatzprotokoll unterschreiben. Eine Bargeldzahlung kommt allein aus steuerrechtlichen Gründen nicht infrage. Der Kunde braucht, um Handwerkerleistungen steuerlich geltend zu machen, eine Rechnung, und die Zahlung muss auf das Konto des Handwerkbetriebs erfolgen. Wird der Kunde zur unverzüglichen Zahlung unter Druck gesetzt oder sogar bedroht, sollte die Polizei gerufen werden.

Aber wie können sich Verbraucher wappnen, damit sie erst gar nicht in die Falle eines unseriösen Notdienstes tappen? Ideal ist es, bereits im Vorfeld den Handwerker seines Vertrauens anzusprechen. Bietet er keinen Notdienst an, wird man unter der Handwerkersuche auf der Webseite des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) fündig. „Hilfreich ist es natürlich, wenn man bereits die Installation und Wartung von einem Handwerker ausführen lässt, der selbst einen Notdienst anbietet“, betont Henning Gandesbergen vom ZVSHK. Der Kunde kennt dann den Handwerker, und der Handwerker kennt das Objekt.

Kommt es zu einem Wasserrohrbruch oder einem Heizungsausfall in einer Mietwohnung, müssen Mieter als Erstes ihren Vermieter verständigen, erklärt Rolf Janßen vom DMB Mieterschutzverein Frankfurt am Main. Ist der Vermieter nicht zu erreichen, sollte der Mieter nachsehen, ob es für solche Notfälle Notdiensttelefonnummern gibt.

(dpa)
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