Handwerker-Rechnung Steuerbonus für Reparatur im Haus

Berlin · (dpa) Ausgaben für Reparaturen im Haushalt lassen sich steuerlich geltend machen. Absetzbar sind 20 Prozent der Kosten für Arbeitsleistung und gegebenenfalls Anfahrtspauschale. Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen ist allerdings auf 1200 Euro im Jahr pro Haushalt begrenzt. „Wichtig ist dabei, dass die Leistung im Haushalt ausgeführt wird, eine Rechnung vorliegt und diese nicht bar bezahlt wird“, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Das Finanzamt erkennt den Steuerabzug nur an, wenn man die Rechnung überwiesen hat. Eine Barzahlung zählt auch dann nicht, wenn man eine Quittung einreicht.

Strittig ist aber immer wieder, für welche Reparaturen diese Begünstigung gilt. Kommt beispielsweise der Kfz-Mechaniker ins Haus, um den Pkw, der sich nicht mehr starten lässt, zumindest soweit in Gang zu setzen, dass er in die Werkstatt gefahren werden kann, sind diese Kosten steuerlich nicht begünstigt. Kommt aber jemand ins Haus, um die Waschmaschine, die Geschirrspülmaschine oder den Computer zu reparieren, kann der Kunde dafür den Steuerbonus beantragen.

„In einer parlamentarischen Anfrage hat die Bundesregierung bestätigt, dass die Reparaturen an allen Geräten im Haushalt begünstigt sind, wenn sie in der Hausratversicherung mitversichert werden können“, erläutert Nöll. So wären nach dieser Abgrenzung auch die Reparatur von Fahrrädern, Mobiltelefonen, Tablet-PCs und Gartenmöbeln begünstigt.

Um den Steuerbonus in Anspruch nehmen zu können, muss die Reparatur im Haushalt des Steuerpflichtigen erfolgen. Müssen die defekten Geräte in die Werkstatt gebracht werden, gibt es keine Steuererleichterung.

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