Verbrauchertipp Schlüsseldienst von Steuer absetzbar

Neustadt/Weinstraße · (dpa) Die Kosten für den Schlüsseldienst können Verbraucher in der Regel von der Steuer absetzen. Darauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe hin. Dafür muss der Schlüsseldienst im Haushalt oder im häuslichen Umfeld des Steuerzahlers tätig geworden sein, also zum Beispiel die Haus-, Wohnungs- oder Gartentür geöffnet haben.

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