Steuertipp Gartenarbeiten steuerlich absetzen

St. Ingbert · Wer fremde Hilfe in Anspruch nimmt, um Garten und Grünanlage in Ordnung zu halten, kann die Kosten steuerlich geltend machen. Darauf weist die Eigentümer-Gemeinschaft Haus & Grund St. Ingbert hin. Diese Arbeiten gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen, die normalerweise von den Haushaltsmitgliedern selbst erledigt werden, wie etwa Heckenschneiden oder Rasenmähen. Aufwendungen hierfür können in Höhe von bis zu 4000 Euro (20 Prozent von Ausgaben bis zu 20 000 Euro) pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Bei einer kompletten Neugestaltung des Gartens wird der Steuerbonus allerdings nicht gewährt. Für den Arbeitsaufwand zum Auswechseln oder Verlegen von Gehwegplatten gibt es zusätzlich einen Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Dies gilt auch für Fälle, wenn Eigentümer, die an ihrem selbstgenutzten Haus Modernisierungsmaßnahmen durchführen lassen. Hierfür können sie jährlich mit bis zu 1200 Euro (20 Prozent von Ausgaben bis zu 6000 Euro) an den Arbeitskosten geltend machen. Die Aufwendungen sind im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen.

Infos: Tel. (0 68 94) 65 22.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort