Wenn die Tür ins Schloss fällt

Berlin · Die Kosten für Schlüsseldienste können Hausbesitzer meist steuerlich absetzen.

(dpa) Steuerzahler dürfen die Kosten für einen Schlüsseldienst in ihrer Einkommensteuererklärung absetzen. Dies geht aus einem Antwortschreiben des Bundesfinanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervor.

"Damit stellt das Ministerium klar, dass der Steuerbonus für Handwerkerleistungen auch für das Öffnen einer Haustür gewährt wird", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Die Klarstellung war notwendig, weil in einem umfangreichen Schreiben des Ministeriums zum Steuerbonus für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen der Schlüsseldienst nicht erwähnt war.

Damit die Steuerermäßigung vom Finanzamt anerkannt wird, muss der Steuerzahler für die Aufwendungen eine Rechnung erhalten. Ganz wichtig: Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Schlüsseldienstes überwiesen werden. In der Regel verlangen Schlüsseldienste Barzahlungen für ihre Leistungen. "Daher sollte man sich bereits im Vorfeld erkundigen, ob eine Zahlung per Rechnung möglich ist", rät Klocke. Zudem muss der Dienst die Leistung im Haushalt oder im häuslichen Umfeld des Steuerzahlers erbringen - das ist bei der Öffnung der Haus- oder Gartentür der Fall.

Steuerlich berücksichtigt werden nur die Arbeits- und Anfahrtskosten.

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