Arbeitsrecht Viele Fehler kein Kündigungsgrund

Siegburg · (dpa) Ein Kfz-Mechaniker war wegen schlechter Arbeit schon dreimal abgemahnt worden. Als der Mann dann bei einem verdeckten Werkstatttest nicht alle Mängel bemerkte und etwa zur gleichen Zeit einen weiteren Fehler machte, kündigte die Geschäftsführung das Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsgericht Siegburg hob die Kündigung jedoch auf (Az.: 3 Ca 1305/17).

Grundsätzlich sei eine Kündigung wegen schlechter Leistungen zwar möglich. Der Arbeitgeber müsse jedoch die Fehltritte des Mitarbeiters so genau wie möglich dokumentieren, auch im Vergleich zur Fehlerquote anderer Mitarbeiter. Beides war hier nicht der Fall, weshalb das Gericht nicht erkennen konnte, ob der Mechaniker seine Pflichten wirklich verletzt hatte.

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