Vorsorge Eigene Beerdigung im Voraus planen

Berlin · Seine Bestattung kann jeder schon zu Lebzeiten bezahlen. Dafür bietet sich ein Vorsorgevertrag mit einem Bestatter an. Darin lässt sich auch der Ablauf der Beerdigung festlegen. Das Geld sollte auf ein Treuhandkonto eingezahlt werden.

 Urne oder doch lieber Sarg? Jeder kann schon zu Lebzeiten bestimmen, wie seine Beerdigung aussehen soll. Das macht ein Vorsorgevertrag möglich, den man bei einem Bestattungsinstitut abschließen kann.

Urne oder doch lieber Sarg? Jeder kann schon zu Lebzeiten bestimmen, wie seine Beerdigung aussehen soll. Das macht ein Vorsorgevertrag möglich, den man bei einem Bestattungsinstitut abschließen kann.

Foto: dpa-tmn/Sebastian Willnow

(dpa) An den eigenen Tod zu denken, fällt vielen schwer. Allerdings kann es gute Gründe geben, Kosten und Details der eigenen Beerdigung bereits vorab zu regeln. „Wer seine Bestattung selbst regelt, kann viel sicherer sein, dass später auch nach seinen Vorstellungen vorgegangen wird“, sagt Dietmar Kurze von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.

Einerseits werde den Angehörigen eine Last abgenommen. Andererseits könne man damit verhindern, dass die Angehörigen anders handeln, als man es sich wünsche. Zudem gebe es viele Menschen, die niemanden hätten, der die Angelegenheiten der Beisetzung gut und verlässlich organisieren könne, erläutert Kurze.

Wer seine Bestattung frühzeitig bezahle, könne zudem sein Geld vor dem Sozialamt schützen, erklärt der Experte. Denn gerade bei geringen Einkommen bestehe die Befürchtung, dass sonst alles für Pflegeleistungen aufgebraucht werden müsse und am Ende kein Geld mehr für eine angemessene Bestattung übrig sei. „Wer vorsorgen will, sollte unbedingt beachten, dass die Zahlung gesichert ist“, sagt Kurze. Das gehe zum Beispiel über ein Treuhandkonto. Sonst kann es sein, dass das Geld weg ist, wenn das Bestattungsunternehmen pleitegeht.

Doch wie laufen Vertragsabschluss und Absicherung genau ab? „Der Kunde spricht mit dem Bestatter zunächst über seine konkreten Wünsche“, erklärt Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Bestatter. „Der Kunde kann in einem Vertrag zum Beispiel den Kauf eines Grabmals und die langfristige Grabpflege regeln.“ Zunächst erstellt der Bestatter ein Angebot. Auf Basis des Kostenvoranschlags schließt der Kunde dann einen Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge ab. Die Zahlung an die Treuhandgesellschaft läuft über den Bestatter oder geht direkt an die Gesellschaft. Das Geld wird als Treuhandvermögen angelegt und verzinst. Der Kunde sollte darauf achten, dass es durch eine Bankbürgschaft abgesichert ist, raten die Experten der Stiftung Warentest. Denn auch Treuhandgesellschaften können pleitegehen. Die Höhe des Treuhandvermögens wird dem Kunden mindestens einmal im Jahr über den Bestatter mitgeteilt.

„Ein Vertrag mit einer Treuhandgesellschaft ist sinnvoll, wenn man seine Bestattung auf einen Schlag im Voraus bezahlen und es vor dem Zugriff des Sozialamts schützen will“, sagt Marion Weitemeier von der Stiftung Warentest. Die Stiftung hat vier Treuhandgesellschaften zur Bestattungsvorsorge verglichen. Alle Gesellschaften bieten ihren Kunden einen Schutz bei Konflikten mit dem Sozialamt an. Neben einer juristischen Erstberatung tragen drei der vier Gesellschaften auch die Gerichts- und Anwaltskosten.

Ein Vorsorgevertrag kann jedoch auch Nachteile mit sich bringen. „Ihn vorzeitig zu kündigen, kann teuer werden“, sagt Marion Weitemeier. Die Warentester haben herausgefunden, dass Treuhandgesellschaften bei der Kündigung eines Vertrags bis zu 20 Prozent der Auftragssumme verlangen. Verbraucher sollten sich daher die Bedingungen gut durchlesen, bevor sie ihn unterzeichneten.

Außerdem sollten Kunden auf steigende Preise der Bestatter achten. „Ich habe leider erlebt, dass Bestatter lieber ihre Leistungen teurer machen, anstatt den Hinterbliebenen zu viel eingezahltes Geld zurückzugeben“, sagt Rechtsanwalt Dietmar Kurze. Wenn niemand die Durchführung überwache, könne es zudem sein, dass der Bestatter weniger oder einfachere Leistungen erbringe als vereinbart.

Wer seine Beerdigung angesichts dieser Risiken doch nicht gleich komplett bezahlen will, hat Alternativen. „Wer vorsorgen will, kann beispielsweise einen persönlichen Testamentsvollstrecker benennen und mit einer Vollmacht ausstatten. Dieser erledigt dann später alles Notwendige bei der Beerdigung“, sagt Kurze. Außerdem kann man eine sogenannte Bestattungsverfügung hinterlassen. Darin hält man formlos fest, wer zuständig ist und wie die Bestattung später aussehen soll. „Das hilft Angehörigen oder Freunden, die später tätig werden sollen, immer sehr.“ Diese Alternativen haben Kurze zufolge auch die Vorteile, dass man sich nicht an einen bestimmten Bestatter bindet und einfacher Änderungen vornehmen kann. Bei kleineren Vermögen lohne sich ein Testamentsvollstrecker allerdings nicht.

Wurde eine Bestattungsvorsorge getroffen, müssen Angehörige, andere Kontaktpersonen und eventuell das Pflegeheim oder der Testamentsvollstrecker darüber informiert werden. „Vor allem muss mitgeteilt werden, wo der Vertrag aufbewahrt wird. Sonst hilft auch die beste Vorsorge nichts“, stellt Kurze klar. Je spezieller ihre Wünsche sind, desto genauer sollten sich Kunden informieren und exakte Regelungen treffen, etwa für Beisetzungen im Ausland oder Seebestattungen. Wer sich so etwas wünsche, sollte auch festlegen, wer für die Einzelheiten der Bestattung zuständig ist und bestimmen darf. Ansonsten drohten Streitigkeiten unter den Angehörigen und Erben.

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