Verbrauchertipp Sepa-Lastschrift lässt sich rückgängig machen

Berlin · (dpa) Wer eine ungeklärte Abbuchung auf seinem Kontoauszug feststellt, sollte seine Bank direkt kontaktieren. Handelt es sich tatsächlich um eine nicht autorisierte Zahlung, kann die Bank dem Kunden den Zahlungsbetrag erstatten.

Darauf macht der Bankenverband aufmerksam. Bei einem Lastschriftverfahren auf Sepa-Basis können Verbraucher innerhalb von acht Wochen eine Erstattung verlangen. Dafür müssen sie nicht einmal Gründe angeben. Wer eine Kontobelastung nicht genehmigt hat, hat sogar 13 Monate Zeit.

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