Stadt Saarlouis stellt Lastschriftverfahren um

Saarlouis. Die Stadt Saarlouis stellt entsprechend den Vorgaben des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates zur Vereinheitlichung des Euro-Zahlungsverkehrsraumes ihr Lastschriftverfahren zum 1. Februar um

Saarlouis. Die Stadt Saarlouis stellt entsprechend den Vorgaben des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates zur Vereinheitlichung des Euro-Zahlungsverkehrsraumes ihr Lastschriftverfahren zum 1. Februar um.Um einen reibungslosen Ablauf dieser Umstellungen zu gewährleisten, ist den Abgabenbescheiden für das Jahr 2013, die den Zahlungspflichtigen ab Mitte Januar zugestellt werden, ein Informationsblatt und das Formular zur Erteilung eines Lastschriftmandates (früher Einzugsermächtigung) beigefügt.

Das Informationsschreiben enthält die wichtigsten Neuerungen zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates. So sind in den neuen Formularen nicht mehr die Kontonummer und Bankleitzahl anzugeben, sondern die so genannte IBAN (Internationale Bank Account Number) und der BIC (Bank Indentifier Code). Die IBAN besteht aus einer 22-stelligen und der BIC aus einer 11-stelligen Buchstaben-Zahlenkombination, beide sind in den Bankauszügen aufgeführt. Eine ganz wichtige Neuerung ist, dass das SEPA-Lastschriftmandat der Stadtkasse im Original vorliegen muss. Die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates kann also nicht per Fax, E-Mail oder telefonisch erfolgen.

Die Stadtverwaltung bittet die Zahlungspflichtigen, das SEPA-Lastschriftmandat möglichst schnell original unterschrieben zurückzusenden. Das Informationsschreiben und das Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates sind auch auf der Internetseite der Kreisstadt Saarlouis unter www.saarlouis.de (Rathaus/Organisation/Ämter und Öffnungszeiten/Amt für Finanzwesen/Stadtkasse) hinterlegt. red

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