Friedhofssatzung Verwaltung kann Grabplatte verbieten
Münster · (dpa) Angehörige sind nicht ganz frei bei der Auswahl des Grabmals. So darf zum Beispiel die Friedhofsverwaltung untersagen, dass eine Steinplatte das Grab vollständig bedeckt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden (Az.: 19 A 1798/16). Die Verwaltung erklärte, die Beschaffenheit des Bodens auf dem Grabfeld führe zu Verwesungsstörungen, die sich durch eine vollständige Abdeckung der Grabstätte noch verschlimmerten.
18.03.2018
, 20:04 Uhr
Nach Expertenschätzungen bestehen bundesweit auf 30 bis 40 Prozent der Friedhöfe Verwesungsstörungen, weil etwa die Böden zu dicht oder zu feucht sind. Verbote von Grabplatten gelten deshalb vielerorts.