Gerichtsurteil Fernsehanschluss ist nicht lebensnotwendig

München · (dpa) Fällt vorübergehend der Kabelanschluss aus, sodass der Kunde kein Fernsehen gucken kann, steht ihm dafür kein Schadensersatz zu. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 283 C 12006/17). Im Gegensatz zu einem Internetanschluss sei ein Fernsehanschluss nicht lebensnotwendig.

Einen zeitweisen Nutzungsausfall müsse ein Betroffener daher hinnehmen, ohne dafür entschädigt zu werden.

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