Gerichtsurteil Streit um Auszahlung von Prepaid-Guthaben
Düsseldorf · (dpa) Haben Prepaid-Kunden nach Vertragsende noch Restguthaben, muss der Mobilfunkanbieter diese Summe auszahlen. Er kann nicht verlangen, dass der Kunde zunächst die nicht mehr genutzte SIM-Karte zurückschickt.
16.06.2019
, 20:09 Uhr
Eine entsprechende Klausel in Mobilfunkverträgen ist unzulässig. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 12 O 264/18).