Gerichtsurteil Streit um Auszahlung von Prepaid-Guthaben

Düsseldorf · (dpa) Haben Prepaid-Kunden nach Vertragsende noch Restguthaben, muss der Mobilfunkanbieter diese Summe auszahlen. Er kann nicht verlangen, dass der Kunde zunächst die nicht mehr genutzte SIM-Karte zurückschickt.

Eine entsprechende Klausel in Mobilfunkverträgen ist unzulässig. Das hat das Landgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 12 O 264/18).

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