Verbrauchertipp Bank darf für Auskunft Gebühren verlangen

Frankfurt · (dpa) Banken dürfen für Auskünfte Gebühren von ihren Kunden verlangen. Ein Entgelt in Höhe von 25 Euro sei unbedenklich, hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden (Az.:10 U 5/18). Bei der Erteilung einer Auskunft durch die Bank handele es sich um eine zusätzliche Leistung, die von sonstigen Gebühren für die Kontoführung nicht abgedeckt sei.

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