Verbrauchertipp Was sich für Bankkunden ändert

Berlin · Ab September können mit Erlaubnis der Inhaber auch Dritte auf Konten zugreifen.

 Wer im Internet mit der Karte einkauft, muss sich ab 14. September zweifach identifizieren.

Wer im Internet mit der Karte einkauft, muss sich ab 14. September zweifach identifizieren.

Foto: dpa-tmn/Monique Wüstenhagen

(dpa) Viele Verbraucher werden in diesen Tagen von ihrer Bank per Brief darüber informiert, dass ab September die Regelungen der zweiten europäischen Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 gelten.

Was ist ab September neu?

Von Bedeutung sind drei Änderungen: Auf Konten können künftig auch Drittanbieter zugreifen, wenn Kunden dem zustimmen. Außerdem müssen Bankkunden sich fürs Online-Banking ab dem 14. September immer mit der Zwei-Faktor-Methode identifizieren. Und schließlich müssen auch Kartenzahlungen im Internet immer mit zwei Faktoren freigegeben werden.

Was ist mit Drittanbietern gemeint?

Gemeint sind Anbieter, die die Infrastrukturen von Banken nutzen, ohne selbst solche zu betreiben, erklärt der Bundesverband deutscher Banken. Kontoinhaber können beispielsweise Dienstleistern erlauben, auf ihr Konto zuzugreifen, wenn sie im Internet einkaufen oder eine Übersicht ihrer verschiedenen Konten bei unterschiedlichen Geldinstituten haben wollen. Auch Dienste, die Zahlungskarten herausgeben oder andere Banken zählen dazu.

Solche Anbieter haben jedoch nur Zugriff auf das Konto, wenn der Inhaber es erlaubt hat. Die Dienstleister unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin).

Was ändert sich beim Online-Banking und Online-Shopping?

Ab 14. September reicht es nicht mehr, sich nur mit einem Passwort fürs Online-Banking einzuloggen. Dann ist eine starke Kundenauthentifizierung Pflicht. Jeder Kunde muss sich mit zwei von drei möglichen Faktoren identifizieren. Infrage kommen biometrische Merkmale wie ein Fingerabdruck (Faktor Sein), eine PIN (Faktor Wissen) oder ein Smartphone (Faktor Besitz).

Dieses Verfahren wird auch bei jeder Transaktion Pflicht. Die iTAN-Liste aus Papier hat damit ausgedient. Für Aufträge muss eine eigens generierte TAN genutzt werden. Auch bei Kartenzahlung im Internet müssen sich Kunden künftig mit zwei Faktoren identifizieren.

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