Verbrauchertipp Rentner sollten neue Adresse dem Renten-Service mitteilen

Berlin · (dpa) Bei einem Umzug, egal ob innerhalb Deutschlands oder ins Ausland, sollten Rentner dem Renten-Service der Deutschen Post ihre neue Adresse mitteilen. Erforderlich sei eine schriftliche Mitteilung unter Angabe der Rentenversicherungsnummer, informiert die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Wird die Adresse nach einem Umzug nicht mitgeteilt und kann sie nach einem Rücklauf der Rentenanpassungsmitteilung nicht ermittelt werden, stoppt der Renten-Service die weitere Zahlung. Nur so können Überzahlungen vermieden werden. Wenn sich der Betroffene dann mit seiner neuen Adresse beim Renten-Service meldet, wird die Rente wieder überwiesen.

Im Rentenbescheid und auf den jährlichen Rentenanpassungsmitteilungen ist die Adresse des zuständigen Renten-Service vermerkt.

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