Gerichtsurteil Gericht verhängt Redeverbot zum Wohl des Kindes

Düsseldorf · (dpa) Hat ein Elternteil das Gefühl, dass der Ex-Partner das Kind negativ beeinflusst, rechtfertigt das keine Einschränkung des Sorgerechts. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 8 UF 53/17).

Nach der Scheidung der Eltern lebte ein Kind bei der Mutter, das andere beim Vater. Dieses lehnte den Kontakt zur Mutter ab, während das andere Kind jedes zweite Wochenende sowie die Hälfte der Ferien beim Vater verbrachte. Auf Antrag der Mutter schränkte das Amtsgericht Dinslaken den Umgang in den Ferien ein, da es einen schlechten Einfluss des Vaters auf das Kind befürchtete (Az.: 19 F 335/16).

Das Oberlandesgericht setzte hingegen die alte Umgangsregelung wieder ein. Es seien keine triftigen Gründe zu erkennen, die das Kindeswohl beeinträchtigten. Vielmehr diene es dem Wohl des Kindes, wenn es in den Ferien mit seinem Vater zusammenleben könne. Das erhalte die gefühlsmäßigen Bindungen des Kindes zum Elternteil aufrecht, der nicht sorgeberechtigt sei, erklärten die Richter.

Sie untersagten beiden Eltern, Fragen des Umgangs, insbesondere Wünsche auf Änderungen der bestehenden Regelung, gegenüber den Kindern und oder gegenüber dem anderen Elternteil anzusprechen.

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