Mieter darf Wände frei gestalten
Berlin · Während des laufenden Mietverhältnisses kann ein Mieter sich seine Tapete oder Wandfarbe selbst aussuchen. Farbliche Vorgaben des Vermieters im Mietvertrag sind in der Regel unwirksam, wenn diese nicht individuell vereinbart worden sind.Allerdings dürfen die Wände nicht dauerhaft beschädigt werden.
02.11.2015
, 00:00 Uhr
Und bei Mietende muss die Wohnung in einem neutralen Farbton zurückgegeben werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund hin.