Mieter darf seine Wände grundsätzlich frei gestalten

Berlin · Während des laufenden Mietverhältnisses kann der Mieter sich seine Tapete selbst aussuchen. Gleiches gilt für die Wandfarbe. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin.

Farbliche Vorgaben des Vermieters im Mietvertrag sind in der Regel unwirksam, wenn diese nicht individuell vereinbart worden sind.

Der Mieter kann auch die Wände jedes Zimmers in einem anderen Farbton gestalten oder mit Bildern bemalen. Auch Tapetenaufkleber kann er ohne Erlaubnis aufbringen. Wichtig ist jedoch, dass die Wände nicht dauerhaft beschädigt werden. Aggressive Farben oder andere Stoffe, die sich in die Wand ätzen, sind daher verboten. Bei Mietende muss die Wohnung in einem neutralen Farbton zurückgegeben werden. Dazu sind Mieter in jedem Fall verpflichtet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort