Mit Gebrauchtem Geld verdienen

Berlin · Wer ausgediente Gebrauchsgegenstände wie etwa Hausrat, Möbel, PC oder Fahrrad im Internet verkauft, muss eigentlich keine steuerlichen Konsequenzen fürchten. Denn ein solcher Verkauf wird der privaten Vermögensverwaltung zugerechnet, erklärt die Bundessteuerberaterkammer in Berlin . Doch liegen zwischen Erwerb und Verkauf der Ware weniger als zwölf Monate und werden mit dem Verkauf jährlich mehr als 600 Euro Gewinn erzielt, können auch Gewinne aus privaten Verkäufen steuerpflichtig sein (Paragraf 23 Einkommenssteuergesetz).

Vorsichtig sollten Anbieter vor allem beim Verkauf von Artikeln wie Antiquitäten, Schmuck oder Briefmarken- und Münzsammlungen sein, mit denen spekuliert werden kann. Man sollte nicht darauf vertrauen, unentdeckt zu bleiben. Denn die Finanzverwaltung darf sich Informationen vom Plattformbetreiber beschaffen, sagt der Bundesfinanzhof (Az.: II R 15/12).

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