Haftpflicht-Versicherung für Hausbesitzer

Berlin · Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung nicht, doch ihr Abschluss ist dringend zu empfehlen. Vermieter von Immobilien sowie Eigentümergemeinschaften sollten eine haben.

Eigentum verpflichtet, auch in rechtlicher Hinsicht. Wenn ein Sturm übers Land zieht und herabfallende Dachziegel Autos oder Menschen Schaden zufügen, dann haftet der Eigentümer des jeweiligen Gebäudes - im Extremfall mit seinem gesamten privaten Vermögen.

Auch in anderen Fällen können Hauseigentümer zur Verantwortung gezogen werden. Wurden etwa vor dem Haus oder auf dem Weg dorthin nasses Laub, Schnee oder Eis nicht entfernt und ein Passant oder Besucher zieht sich bei einem Sturz einen komplizierten Bruch zu, kann das zu Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe führen. Vor diesem Risiko schützt eine Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Für Eigenheimbesitzer reiche eine normale private Haftpflichtversicherung aus, sagt Daniela Stanek von Haus & Grund Deutschland. Sie decke alle gängigen Schäden ab. Vermieter sollten hingegen eine Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen. "Sie ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber wichtig", erklärt Claudia Frenz vom Bund der Versicherten. Sie weist darauf hin, dass Hausbesitzer für Personen- und Sachschäden haften, zu denen es auf ihrem Grundstück kommt. Die Hausbesitzer-Haftpflichtversicherung - oder auch Grundbesitzerhaftpflicht - tritt ein, wenn einem Dritten ein Schaden zugefügt wird, dessen Ursache vom Grundstück oder Haus ausgeht. "Der Eigentümer der Schadensquelle haftet immer, wenn er schuldhaft gehandelt hat oder, was eher der Fall ist, schuldhaft eine Pflicht unterlassen hat", erläutert Siegfried Berger vom Verband Wohneigentum mit Sitz in Bonn. Daher müsse der Eigentümer Gefahren erkennen und beseitigen. "Beispielsweise muss eine Grube oder ein Gartenteich so gesichert werden, dass keine Unfälle passieren."

Der Eigentümer ist beispielsweise verpflichtet, nach einem Sturm das Hausdach zu begutachten und gegebenenfalls lose Dachziegel wieder befestigen zu lassen. Auch auf dem Grundstück stehende Bäume müssen regelmäßig geprüft werden, vor allem bei Verdacht auf Astbruch. "Passiert ein Unfall, weil der Eigentümer seinen sogenannten Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen ist, zahlt seine Versicherung."

Unberechtigte Ansprüche

Die Versicherung tritt auch ein, wenn sich der Hauseigentümer gegen unberechtigte Ansprüche wehren muss. "Damit spart er eigene Anwaltskosten", erläutert Siegfried Berger. Die Versicherung kommt für alle Kosten auf, falls es zu einem Rechtsstreit kommt. Eine gesonderte Rechtsschutzversicherung ist dafür nicht nötig. "Beim Abschluss einer Versicherung sollte man unbedingt darauf achten, welche Schäden konkret versichert sind", rät Daniela Stanek. Wichtig ist auch, zu prüfen, für welche Schadenssumme die Versicherung maximal aufkommt. In der Regel bieten Versicherungsunternehmen ihren Kunden eine pauschale Versicherungssumme von zwei Millionen Euro an. Summen darunter sollten Kunden nicht akzeptieren.

"Die Kosten liegen in etwa zwischen 40 und 80 Euro im Jahr", erklärt Frenz. Die genaue Prämienhöhe ist nach ihren Angaben etwa davon abhängig, ob es sich um ein Ein- oder Mehrfamilienhaus handelt und wie hoch die Anzahl der Wohneinheiten ist. Teilweise ist auch die Bruttojahresmiete mit ausschlaggebend. Befindet sich ein Gewerbebetrieb in dem Gebäude, kann die Prämie höher ausfallen.

Die Versicherung kann, sofern der Eigentümer in der Immobilie wohnt, "in Höhe seines Anteils steuerlich abgesetzt werden", sagt Stanek. Bei einem vermieteten Objekt ist es anders. "Der Vermieter hat die Möglichkeit, die Kosten für die Versicherung als Betriebskosten auf den Mieter umzulegen", so Stanek. Die Nebenkosten, die der Vermieter vom Mieter erhält, müssen in der Steuererklärung als Einkünfte angegeben und können dann als Werbungskosten abgesetzt werden.

Bei Abschluss einer Versicherung sollte genau geprüft werden, ob der Versicherungsumfang den eigenen Bedürfnissen entspricht. "Nicht immer ist die preiswerteste Versicherung die richtige für die persönliche Situation", betont Stanek. Frenz weist darauf hin, dass mit dem Erwerb eines Gebäudes die Wohngebäudeversicherung automatisch "mitgekauft" wird.

"Dies ist im Versicherungsvertragsgesetz geregelt, damit für den Erwerber beim Kauf der Immobilie keine Versicherungslücke entsteht", erklärt Frenz. Der neue Eigentümer muss die Versicherung aber nicht behalten. Sie kann innerhalb eines Monats nach Eintrag des neuen Eigentümers ins Grundbuch gekündigt werden.

Grundsätzlich kann es sich immer lohnen, regelmäßig die Konditionen der Versicherungen zu prüfen und gegebenenfalls den Anbieter zu wechseln, sagt Stanek. Es gelten die allgemeinen Kündigungsbedingungen. Die Kündigung muss drei Monate vor Ablauf beim Versicherer sein.

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