Mitarbeiter können Verkehrsmittel zur Arbeit frei wählen

Berlin · Mitarbeiter müssen sich von ihrem Arbeitgeber nicht vorschreiben lassen, wie sie zur Arbeit kommen. Das gilt insbesondere dann, wenn sie schweres Werkzeug mit sich führen müssen, hat das Arbeitsgericht Berlin geurteilt (Az.: 28 Ca 12.594/14).Eine Firma schickte einen Schlosser zu Einsätzen an verschiedenen Orten.

Der Mann musste einen rund 35 Kilogramm schweren Werkzeugkoffer mitbringen. Er fuhr mit seinem Auto zu den Einsätzen oder zum Betrieb. Der Arbeitgeber wollte, dass der Mitarbeiter mit Bahn oder Bus fährt und wies ihn entsprechend an. Der Mann widersetzte sich jedoch den Anweisungen und fuhr weiter mit seinem Auto. Nach Abmahnungen kündigte ihm der Arbeitgeber.

Zu Unrecht, meinte das Gericht. Es "überdehne" das Weisungsrecht des Arbeitgebers, wenn er dem Arbeitnehmer Vorschriften darüber mache, wie er zur Arbeit kommt. Keinesfalls ausreichend sei der Hinweis, der schwere Werkzeugkoffer habe ja Rollen.

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