Demenzkranke Menschen können nicht haftbar gemacht werden

Düsseldorf · Eine private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden, die demenzkranke Menschen verursachen, in der Regel nicht auf. Oft gingen die Geschädigten leer aus, informiert die Ergo-Versicherungsgruppe. In Ausnahmefälle haftet der demente Mensch selbst oder ein Angehöriger.Wer dement ist, gilt laut Gesetz als "deliktsunfähig".

Das schließe eine Haftung der Betroffenen in der Regel aus. Eine Ausnahme bildet die Billigkeitshaftung, erklärt die Versicherung: Ist der Schuldunfähige vom Vermögen her deutlich besser gestellt als der Geschädigte, kann er zum Schadenersatz verpflichtet werden. Dafür reicht eine Haftpflichtversicherung allein aber nicht aus. "Angehörige oder auch Pflegekräfte müssen dann die Konsequenzen für den Schaden tragen, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind", erklärt die Versicherung. Eine Aufsichtspflicht besteht jedoch nur dann, wenn der Verwandte rechtlicher Betreuer der Person ist oder als Haushaltsvorstand mit dem Erkrankten zusammenlebt. Dann sei es seine Pflicht, Gefahrensituationen zu entschärfen.

Kritisch werde es, wenn schwer zu beurteilen ist, ob der Schadensverursacher sein Handeln bewusst steuern konnte. Eine Demenz entwickelt sich allmählich. Und selbst wenn sie fortgeschritten ist, treten vereinzelt Phasen auf, in denen sich die Erkrankten im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten befinden.

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