Knebelverträge im Fitness-Studio

Düsseldorf · Bei vielen steht als guter Vorsatz fürs neue Jahr mehr Sport auf dem Programm. Verbraucher sollten ein Fitnessstudio aber mit Bedacht auswählen. Auch bei Online-Fitnessstudios, die per Internet ein Training zu Hause ermöglichen, gibt es einiges zu beachten.

 Training im Fitnessstudio fördert die Gesundheit. Foto: Bellhäuser/np

Training im Fitnessstudio fördert die Gesundheit. Foto: Bellhäuser/np

Foto: Bellhäuser/np

Die Qualität des Trainings und der persönliche Wohlfühlfaktor sind im Fitnessstudio besonders wichtig. Beides ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Deswegen sollte man mit verschiedenen Studios kostenlose und unverbindliche Probetrainings vereinbaren, um vergleichen zu können. Auch Online-Studios, bei denen der Kunde vom Computer aus rund um die Uhr Fitnessvideos abrufen kann, bieten oft ein Test-Abo an. Wer in ein richtiges Fitnessstudio gehen möchte, muss es gut erreichen können. Lange Wege schrecken ab. Die Öffnungszeiten sollten mit den eigenen Möglichkeiten vereinbar sein. Prüfsteine sind auch anfallende Gebühren, die Betreuung, der Andrang sowie die Hygiene in Studio, Umkleideräumen und Sanitäranlagen, das Publikum und das Gesamtangebot an Geräten, Kursen und Entspannungsmöglichkeiten.

Wichtige Punkte sind Vertragslaufzeiten und Regelungen zur Kündigung. Verbraucherschützer empfehlen, sich beim Abschluss eines Vertrages zunächst nicht länger als ein Jahr zu binden. In Streitfällen halten Gerichte unter Umständen auch noch Verträge mit zwei Jahren Laufzeit für zulässig. In vielen Verträgen sind automatische Verlängerungen vorgesehen, wenn der Kunde nicht rechtzeitig kündigt. Bei Online-Angeboten beginnt die Mitgliedschaft meist automatisch nach dem Testzeitraum, ohne dass sich der Kunde noch einmal melden muss.

Zwar sind Studiobetreiber daran interessiert, Kunden möglichst lange zu binden, und einige schrecken vor Knebelverträgen nicht zurück. Doch die Verträge können grundsätzlich frei verhandelt werden. Insofern sollte man versuchen, über die Höhe der monatlichen Gebühren genauso zu verhandeln wie über die Laufzeit. Will man kündigen, empfiehlt es sich, eine schriftliche Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Bei Online-Fitnessstudios reicht oft eine einfache E-Mail aus.

Zu beachten sind die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Kündigungsfristen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen darf die Kündigungsfrist maximal drei Monate zum gewünschten Vertragsende betragen. Aber auch außerordentliche Kündigungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei Krankheit oder Umzug, erklären die Verbraucherschützer. Frauen können in der Regel auch bei einer Schwangerschaft ihren Vertrag im Fitnessstudio kündigen.

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